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   BFH, 19.01.1960 - I 176/59 U   

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https://dejure.org/1960,3630
BFH, 19.01.1960 - I 176/59 U (https://dejure.org/1960,3630)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1960 - I 176/59 U (https://dejure.org/1960,3630)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1960 - I 176/59 U (https://dejure.org/1960,3630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen, unter denen eine vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber oder an eine diesem nahestehende Person gezahlte Provision der Annahme der Unverzinslichkeit des Darlehens entgegensteht - Gewährung unverzinslicher Darlehnsbeträge von einer GmbH an eine AG - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen, unter denen eine vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber oder an eine diesem nahestehende Person gezahlte Provision der Annahme der Unverzinslichkeit des Darlehens entgegensteht; Gewährung unverzinslicher Darlehnsbeträge von einer GmbH an eine AG; ...

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 273
  • DB 1960, 280
  • BStBl III 1960, 102
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.03.1939 - V 190/38

    1. Kann das rechtliche Interesse an der vom Entschuldungsamt einem Gläubiger des

    Auszug aus BFH, 19.01.1960 - I 176/59 U
    Aus dem Urteil des Reichsgerichts V 190/38 vom 30. März 1939, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 160 S. 71, ergibt sich indessen, daß auch bürgerlich-rechtlich einmalige Leistungen des Schuldners verschleierte Zinsen darstellen und auch sogenannte Provisionen zinsähnlichen Charakter haben können.
  • BFH, 27.11.1958 - IV 319/58 U

    Spätere Verzinsung eines 7c-Darlehens

    Auszug aus BFH, 19.01.1960 - I 176/59 U
    Deshalb hat der Bundesfinanzhof zuletzt im Urteil IV 319/58 U vom 27. November 1958, BStBl 1959 III S. 76, Slg. Bd. 68 S. 194, in der Einräumung eines Nießbrauchsrechts im Zusammenhang mit der Gewährung eines 7c-Darlehens eine die Anwendung des § 7c EStG ausschließende Verzinsung gesehen.
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Der I. Senat des Bundesfinanzhofs hat in seinem Urteil vom 19. Januar 1960 (BStBl. III S. 102 [103] = BFH 70, 273 [277]) die Möglichkeit einer Aufteilung des Darlehens, für das eine Provision gezahlt worden ist, in einen verzinslichen und einen unverzinslichen Teil lediglich für "vertretbar" gehalten und mit der Kennzeichnung seiner Entscheidung als "U-Urteil" überdies zum Ausdruck gebracht, daß er die Rechtsentwicklung zu dieser Frage nicht als abgeschlossen betrachtete und der gefundenen Lösung noch keinen grundlegenden Vertrauensschutz zubilligen wollte.
  • BFH, 23.04.1975 - I R 236/72

    Unverzinsliche Darlehn - Nennbetrag - Anschaffungskosten der Forderung -

    Zwar könne bei vereinbarter Zinslosigkeit eine -- verdeckte -- Verzinsung in Form einer anderen einmaligen oder periodisch wiederkehrenden oder andauernden Leistung als Gegenleistung für die Unverzinslichkeit der Darlehnsgewährung vorliegen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Januar 1960 I 176, 177/59 U, BFHE 70, 273, BStBl III 1960, 102; vom 18. Juli 1961 I 322/60 U, BFHE 73, 382, BStBl III 1961, 405).
  • BFH, 07.02.1963 - IV 365/58 S

    Einkommensteuerberichtigung wegen eines zinslos gewährten Darlehens sowie

    Entsprechend den im Urteil des Bundesfinanzhofs I 176, 177/59 U vom 19. Januar 1960 (BStBl 1960 III S. 102, Slg. Bd. 70 S. 273) entwickelten Rechtsgrundsätzen ist Zins, im Sinne des § 7c EStG gesehen, grundsätzlich jeder geldwerte Vorteil, den der Darlehnsempfänger dem Darlehnsgeber mit Rücksicht auf die Darlehnsgewährung zuwendet, soweit nicht der gewährte Vorteil, z.B. der Erhalt einer Wohnung, mit dem Sinn und Zweck des § 7 c EStG vereinbart werden kann im vorliegenden Fall haben die Provisionen bei der AG den Charakter eines Damnums, das heißt zusätzlicher Anschaffungskosten für die Beschaffung der Kredite.
  • BFH, 18.07.1961 - I 322/60 U

    Entgeltlichkeit eines Wohnungsbaudarlehens bei Berechtigung des Darlehensnehmers

    Wie sich aus der Entscheidung des Senats I 176, 177/59 U vom 19. Januar 1960 (BStBl 1960 III S. 102, Slg. Bd. 70 S. 273) ergibt, können auch einmalige Leistungen und Vorteile, die der Darlehnsempfänger dem Darlehnsgeber in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Darlehen gewährt, eine steuerschädliche verdeckte Verzinsung darstellen.
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